Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über höhere Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe - SGB XII) für die Betreuung der Klägerin in dem von der Beigeladenen getragenen C.heim S. (im Folgenden: Wohnheim) vom 15. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember 2012.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|