Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Halle vom 1. September 2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe eines Erstattungsanspruchs umstritten.
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