Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Aachen vom 13.11.2019 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Monat Juli 2019.
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