LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 09.09.2021
L 3 R 309/20
Normen:
SGB V § 9 Abs. 1 S. 1; SGB V § 301 Abs. 1 S. 1; SGB X § 44 Abs. 1 S. 1; KfzHV a.F. § 5 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 10.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 322/19

Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IXAnforderungen an die Bemessung eines Zuschusses für die Anschaffung bzw. den Umbau eines Pkw

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.09.2021 - Aktenzeichen L 3 R 309/20

DRsp Nr. 2022/14948

Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX Anforderungen an die Bemessung eines Zuschusses für die Anschaffung bzw. den Umbau eines Pkw

Bei der Ermessensentscheidung über die im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu berücksichtigenden Kosten für die Anschaffung eines für die Umrüstung geeigneten Gebraucht-Kfz ist der Rentenversicherungsträger nicht gehindert, den Verkehrswert des vorhandenen Gebraucht-Kfz von dem Höchstbetrag nach § 5 Abs 1 KfzHV abzusetzen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 10. November 2020 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 9 Abs. 1 S. 1; SGB V § 301 Abs. 1 S. 1; SGB X § 44 Abs. 1 S. 1; KfzHV a.F. § 5 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten noch über einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung von 6.265,00 € für den Kaufpreis eines Personenkraftwagens (im Folgenden: Pkw) im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.