Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. März 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
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Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben streitig.
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