VGH Bayern - Beschluss vom 14.03.2017
7 ZB 16.51
Normen:
BGB § 138; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 178;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 22.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen AN 2 K 15.175

Anspruch auf Neubewertung mehrerer schriftlicher Prüfungsarbeiten der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Ordnungsgemäße Bewertung der Prüfungsarbeiten

VGH Bayern, Beschluss vom 14.03.2017 - Aktenzeichen 7 ZB 16.51

DRsp Nr. 2018/14154

Anspruch auf Neubewertung mehrerer schriftlicher Prüfungsarbeiten der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Ordnungsgemäße Bewertung der Prüfungsarbeiten

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,-- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 138; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 178;

Gründe

I.

Die Klägerin begehrt unter Aufhebung des entgegenstehenden Prüfungsbescheids des Landesjustizprüfungsamts vom 26. Juni 2012 die Verpflichtung des Beklagten, über ihre Bewertung mehrerer schriftlicher Prüfungsarbeiten der Ersten juristischen Staatsprüfung 2012/1 (Wiederholungsprüfung) erneut zu entscheiden.