Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,-- Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt unter Aufhebung des entgegenstehenden Prüfungsbescheids des Landesjustizprüfungsamts vom 26. Juni 2012 die Verpflichtung des Beklagten, über ihre Bewertung mehrerer schriftlicher Prüfungsarbeiten der Ersten juristischen Staatsprüfung 2012/1 (Wiederholungsprüfung) erneut zu entscheiden.
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