Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. Juni 2020 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Im Streit steht auf einen 2015 gestellten Antrag noch ein Anspruch auf Pflegegeld für Oktober 2017 bis März 2019.
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