Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 25.6.2018 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Münster Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T aus X als Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.
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