Unter Abänderung des Beschlusses vom 20.06.2022 wird die Beiordnung von Rechtsanwalt V, K aufgehoben.
I.
Auf Antrag der Klägerin hat das Gericht ihr mit Beschluss vom 20.06.2022 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt V beigeordnet.
Rechtsanwalt V hat mit Schreiben vom 16.09.2022 mitgeteilt, dass die Klägerin ihm mit E-Mail vom 08.09.2022 jegliches Recht, sie als Rechtsanwalt zu vertreten, entzogen habe, weswegen er die Aufhebung seiner Beiordnung beantrage. Es bestünden diametral gegensätzliche Meinungen zur Fortführung des Verfahrens.
Die Klägerin hat mit Schreiben vom 20.09.2022 folgendes erklärt: "Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich Herrn V mit Wirkung vom 08.09.2022 alle Rechte entzogen habe, mich als Anwalt zu vertreten."
II.
Der Antrag des bisherigen Prozessbevollmächtigten auf Aufhebung der Beiordnung ist zulässig und begründet.
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