BFH - Urteil vom 17.05.2022
VII R 34/19
Normen:
FGO § 126 Abs. 2; FGO § 135 Abs. 2;
Fundstellen:
AO-StB 2022, 382
BB 2022, 2388
BFH/NV 2022, 1331
DStRE 2022, 1459
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 22.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 53/18

Anspruch auf ProzesszinsenAufhebung der Vollziehung eines SteuerbescheidesTeilung des zu verzinsenden Zeitraums in zwei Teile

BFH, Urteil vom 17.05.2022 - Aktenzeichen VII R 34/19

DRsp Nr. 2022/14515

Anspruch auf Prozesszinsen Aufhebung der Vollziehung eines Steuerbescheides Teilung des zu verzinsenden Zeitraums in zwei Teile

Ein Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 AO besteht nicht für den Zeitraum, in dem während eines Klageverfahrens die Vollziehung des Steuerbescheids aufgehoben wurde und die Finanzbehörde daraufhin den Steuerbetrag an den Steuerpflichtigen zurückgezahlt hat.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22.02.2019 – 4 K 53/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 2; FGO § 135 Abs. 2;

Gründe

I.

… im Dezember 2011 berechnete die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) in ihrer Steueranmeldung vom 14.12.2011 …Steuer in Höhe von insgesamt … € und erhob hiergegen Sprungklage zum Finanzgericht —FG— (Aktenzeichen 4 K 296/11). Am 22.12.2011 zahlte die Klägerin auf die …Steuerforderung entsprechend ihrem Anteil … €.