BFH - Beschluss vom 22.02.2006
VII B 74/05
Normen:
FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1309
LMuR 2006, 176
PharmR 2006, 394
Vorinstanzen:
FG Bremen, vom 07.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 195/02

Anspruch auf rechtliches Gehör

BFH, Beschluss vom 22.02.2006 - Aktenzeichen VII B 74/05

DRsp Nr. 2006/11476

Anspruch auf rechtliches Gehör

1. Zu den Voraussetzungen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn sich das FG in seiner Urteilsbegründung auf Artikel in einer Tageszeitung beruft, ohne dass den Beteiligten eine Stellungnahme zu diesem Artikel möglich gewesen ist.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) versandte im Juli 2001 ein Paket aus Indonesien nach Deutschland, das u.a. drei Packungen zu je neunzig Stück des Präparats "Vitacor Plus TM" sowie zwei Packungen zu je neunzig Stück des Präparats "ImmunoCell TM" enthielt. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt --HZA--) lehnte insoweit mit Bescheid vom 30. November 2001 die Annahme einer Zollanmeldung mit der Begründung ab, dass es sich nach dem Ergebnis einer gesundheitsbehördlichen Begutachtung bei diesen Produkten um Arzneimittel handele, die nicht ohne Zulassung eingeführt werden dürften. Zugleich wurden die Waren vom HZA sichergestellt.