Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 23. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Im Streit steht ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.
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