FG Sachsen - Beschluss vom 12.08.2011
6 V 915/11
Normen:
AO § 5; AO § 249; AO § 251; FGO § 102; FGO § 114 Abs. 1 S. 1; FGO § 114 Abs. 3; InsO § 17; InsO § 19;

Anspruch auf Rücknahme des vom Finanzamt vor der Durchführung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen in ein Grundstück des Steuerpflichtigen gestellten Insolvenzantrags

FG Sachsen, Beschluss vom 12.08.2011 - Aktenzeichen 6 V 915/11

DRsp Nr. 2011/19153

Anspruch auf Rücknahme des vom Finanzamt vor der Durchführung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen in ein Grundstück des Steuerpflichtigen gestellten Insolvenzantrags

1. Der Steuerpflichtige hat einen Anspruch nach § 114 Abs. 1 FGO auf Anordnung der Rücknahme eines vom Finanzamt gestellten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn ein Insolvenzgrund nicht vorliegt oder der Insolvenzantrag trotz Bestehens eines Eröffnungsgrundes unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft ist.