Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 14. Februar 2019 werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Zwischen den Beteiligten ist streitig die Rückwirkung der Befreiung des Klägers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Syndikusrechtsanwalt.
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