LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 27.01.2021
L 4 R 616/19
Normen:
SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB VI § 231 Abs. 4b S. 6; SGB I § 12; SGB I § 16 Abs. 2 S. 2; SGB I §§ 18 ff.; SGB X § 27 Abs. 5; SGG § 96 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 28.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 33 R 488/18

Anspruch auf rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Tätigkeit als SyndikusrechtsanwältinKeine Änderung oder Ersetzung im Sinne von § 96 Abs. 1 SGG bei fehlender Identität des Regelungsgegenstandes - hier bei unterschiedlicher Statusbezogenheit von Tätigkeiten als Rechtsanwältin und SyndikusrechtsanwältinKeine fristwahrende Antragstellung beim Sozialgericht

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2021 - Aktenzeichen L 4 R 616/19

DRsp Nr. 2021/6548

Anspruch auf rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin Keine Änderung oder Ersetzung im Sinne von § 96 Abs. 1 SGG bei fehlender Identität des Regelungsgegenstandes – hier bei unterschiedlicher Statusbezogenheit von Tätigkeiten als Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin Keine fristwahrende Antragstellung beim Sozialgericht

Für einen fristwahrenden Antrag auf rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht als Syndikusrechtsanwältin bis zum 01.04.2016 ist nicht der Eingang des Antrags beim Sozialgericht, sondern beim Rentenversicherungsträger maßgeblich.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 28.06.2019 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB VI § 231 Abs. 4b S. 6; SGB I § 12; SGB I § 16 Abs. 2 S. 2; SGB I §§ 18 ff.; SGB X § 27 Abs. 5; SGG § 96 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung für ihre Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin bei der Beigeladenen zu 1 im Zeitraum vom 01.06.2013 bis 21.03.2016.