I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 03.12.2021, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 23.495,35 Euro nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozent p.a. seit dem 03.04.2020 Zug um Zug gegen Abtretung aller Reche aus und im Zusammenhang mit den Genussrechtsbeteiligungen VAG3123746L1 und VAG2060307M1 und einer eventuellen Umwandlung dieser Anlagen in "Shares" der Beklagten zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.352,08 € freizustellen.
3.Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/9 und die Beklagte 8/9 zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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