Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 2. Juli 2021 im Kostenpunkt und mit Ausnahme der Entscheidung zu den bis einschließlich dem 6. Januar 2020 begehrten Zinsen insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht auf die Berufung der Beklagten das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3. Juni 2020 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 17. Juli 2020 abgeändert, die Klage insgesamt abgewiesen und die Berufung des Klägers wegen weiterer 2.181,16 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 7. Januar 2020 zurückgewiesen hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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