Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.08.2018 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.
Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 750,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.06.2017 zu zahlen.
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