Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 18. Februar 2022 abgeändert und die Klage mit Ausnahme der auf die Freistellung von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten gewährten Zinsen abgewiesen worden ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|