Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 8. Februar 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht den Berufungsantrag zu I hinsichtlich einer Hauptforderung in Höhe von 20.649,79 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des im Antrag näher bezeichneten Fahrzeugs sowie die Berufungsanträge zu III und zu IV insgesamt zurückgewiesen hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch.
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