LG Dresden, vom 29.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 780/20
OLG Dresden, vom 03.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen U 912/21
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Transporter VW T5 California 2.0 TDI
BGH, Urteil vom 09.10.2023 - Aktenzeichen VIa ZR 460/22
DRsp Nr. 2023/14686
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Transporter VW T5 California 2.0 TDI
Die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV stellen Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2BGB dar, die das Interesse des Fahrzeugkäufers gegenüber dem Fahrzeughersteller wahren, nicht durch den Kaufvertragsabschluss eine Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese zu erleiden, weil das Fahrzeug entgegen der Übereinstimmungsbescheinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 aufweist. Einem betroffenen Fahrzeugkäufer kann deshalb nach § 823 Abs. 2BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.