Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.02.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht die Gewährung von (Zwischen)Übergangsgeld für die Zeit ab dem 10.05.2007 bis zum Beginn der Erwerbsminderungsrente des Klägers am 01.09.2009.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|