LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.02.2021
L 4 KR 1701/20
Normen:
SGB V § 2 Abs. 1a; SGB V § 27 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 3; SGB V § 31 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) und Buchst. b) und Nr. 2; SGB V § 34 Abs. 1 S. 2; SGB V § 35c Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 28.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 1344/19

Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Versorgung mit medizinischen Cannabisblüten in der gesetzlichen KrankenversicherungAnforderungen an das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung im Sinne von § 31 Abs. 6 SGB V - hier verneint für ein Schlafapnoesyndrom mit Zähneknirschen und Tagesmüdigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.2021 - Aktenzeichen L 4 KR 1701/20

DRsp Nr. 2021/3993

Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Versorgung mit medizinischen Cannabisblüten in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an das Vorliegen einer "schwerwiegenden Erkrankung" im Sinne von § 31 Abs. 6 SGB V – hier verneint für ein Schlafapnoesyndrom mit Zähneknirschen und Tagesmüdigkeit

Von einer "schwerwiegenden Erkrankung" im Sinne von § 31 Abs. 6 SGB V ist auszugehen, wenn es sich um eine lebensbedrohliche oder aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung handelt, die sich durch ihre Schwere oder Seltenheit vom Durchschnitt der Erkrankungen abhebt. Dies ist bei einem Schlafapnoesyndrom mit Zähneknirschen und Tagesmüdigkeit nicht der Fall.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 28. April 2020 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 2 Abs. 1a; SGB V § 27 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 3; SGB V § 31 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) und Buchst. b) und Nr. 2; SGB V § 34 Abs. 1 S. 2; SGB V § 35c Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Versorgung des Klägers mit Medizinal-Cannabisblüten der Sorte Pedanios 22/1 mit einer Tagesdosis von 2,5 g zur Behandlung eines Schlafapnoesyndroms und dessen Folgen streitig.