Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin vom 31. August 2017 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 10.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger ist im Bezirk der Rechtsanwaltskammer H. zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er wendet sich gegen die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs und hat im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof zuletzt beantragt,
1.die Beklagte zu verurteilen, die Einführung des elektronischen Postfaches sofort zu unterlassen;
2.die Beklagte zu verurteilen, die Errichtung des elektronischen Postfachs am 1. Januar 2018 zu unterlassen;
3. 4.
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