Auf die Berufung der Antragsgegner wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. November 2020 -
Die einstweilige Verfügung vom 18. August 2020 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
I.
Der Antragsteller nimmt die Antragsgegner auf Unterlassung einer am 10.07.2020 auf der Internetseite https:/XXX in einem Artikel mit dem Titel: "XXX" veröffentlichten Äußerung in Anspruch. Bei der Antragsgegnerin zu 1. handelt es sich um die Verantwortliche der Internetseite. Der Antragsgegner zu 2. ist der Autor des Artikels. Das Landgericht Berlin hat die Antragsgegner im Beschlusswege durch einstweilige Verfügung zur Unterlassung folgender Textpassage verpflichtet:
"XXX"
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