1. Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers wird der Beschluss des Landgerichts Dresden vom 5.10.2021 abgeändert. Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden dem Verfügungsbeklagten auferlegt.
2. Der Verfügungsbeklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 1500,- €.
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