OLG München - Endurteil vom 19.01.2022
7 U 2659/20
Normen:
HGB § 112; BGB § 1004;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 30.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen O 2521/19

Anspruch auf Unterlassung von WettbewerbUnterlassungsansprüche einer GbR gegen ihre Wettbewerb treibenden GesellschafterGrundsatz der GeschäftschancenlehreEinrede der Verjährung (vorliegend nicht erfolgreich)

OLG München, Endurteil vom 19.01.2022 - Aktenzeichen 7 U 2659/20

DRsp Nr. 2022/3079

Anspruch auf Unterlassung von Wettbewerb Unterlassungsansprüche einer GbR gegen ihre Wettbewerb treibenden Gesellschafter Grundsatz der Geschäftschancenlehre Einrede der Verjährung (vorliegend nicht erfolgreich)

Tenor

1.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 30.3.2020 (Az. 10 HK O 2521/19) in den Ziffern 1. und 2. abgeändert und neu gefasst gemäß den folgenden Ziffern 2. und 3.

2.

Dem Beklagten wird bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, verboten, als Geschäftsführer oder Gesellschafter der P. GmbH, ...2a, ... S., bis zur Rechtskraft der Auflösung der Klägerin Verträge über die Nutzung der Blockhütte der P. GmbH auf an die Klägerin gerichtete Buchungsanfragen von Kunden hin abzuschließen. Die weitergehende Unterlassungsklage wird abgewiesen.

3. 4. 5. 6.