Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 18. August 2023 -
Die Klage wird abgewiesen, soweit die Klägerin Zinsen für die Zeit vor dem 17. August 2022 geltend macht.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
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