Anspruch auf Verhinderung der Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzung eines Kapitalgesellschafters zur korrespondierenden Berücksichtigung einer bei der Kapitalgesellschaft nachträglich als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilten Vergütung; Zulässigkeit eines Antrags auf Beifügung eines Vorläufigkeitsvermerks; Einkommensteuer 2001
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2004 - Aktenzeichen 3 K 61/03
DRsp Nr. 2005/1793
Anspruch auf Verhinderung der Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzung eines Kapitalgesellschafters zur korrespondierenden Berücksichtigung einer bei der Kapitalgesellschaft nachträglich als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilten Vergütung; Zulässigkeit eines Antrags auf Beifügung eines Vorläufigkeitsvermerks; Einkommensteuer 2001
1. Wenn sich das für die Besteuerung einer Kapitalgesellschaft zuständige FA durch eine Nebenbestimmung i.S. des § 164AO 1977 die Nachprüfung einer bestimmten Steuerfestsetzung vorbehält und damit den Eintritt der materiellen Bestandskraft dieser Festsetzung verhindert, dann erscheint es als ein Gebot fairen Verfahrens, dass die für die Besteuerung des Anteilseigners zuständige Behörde auf dessen Antrag hin ebenfalls eine die Bestandskraft einschränkende Regelung mindestens hinsichtlich solcher Sachverhalte trifft, deren geänderte steuerliche Würdigung bei Gesellschaft und Gesellschafter gegenläufige steuerliche Folgen hätte.
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