BSG - Urteil vom 17.06.2021
B 3 KR 11/20 R
Normen:
SGB V § 13 Abs. 3a S. 6; SGB V § 33;
Fundstellen:
NZS 2022, 110
Vorinstanzen:
LSG Saarland, vom 23.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 KR 39/18
SG Saarbrücken, vom 09.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KR 623/17

Anspruch auf Versorgung mit orthopädischen Maßschuhen und diabetischen Fußbetteinlagen als Hilfsmittel der gesetzlichen KrankenversicherungAnforderungen an das Vorliegen einer fiktiven Genehmigung im Sinne von § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V im Hinblick auf die Nichtbegründung eines eigenständig durchsetzbaren Sachleistungsanspruchs

BSG, Urteil vom 17.06.2021 - Aktenzeichen B 3 KR 11/20 R

DRsp Nr. 2021/15501

Anspruch auf Versorgung mit orthopädischen Maßschuhen und diabetischen Fußbetteinlagen als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an das Vorliegen einer fiktiven Genehmigung im Sinne von § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V im Hinblick auf die Nichtbegründung eines eigenständig durchsetzbaren Sachleistungsanspruchs

Eine nach § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V gesetzlich fingierte Genehmigung begründet keinen eigenständig durchsetzbaren Sachleistungsanspruch.

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 23. Juli 2019 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB V § 13 Abs. 3a S. 6; SGB V § 33;

Gründe:

I

Im Streit steht eine Hilfsmittelversorgung mit orthopädischen Maßschuhen und diabetischen Fußbetteinlagen.