FG Hamburg - Urteil vom 12.09.2005
VI 237/04
Normen:
AO § 258 § 322 ;

Anspruch auf Vollstreckungsaufschub

FG Hamburg, Urteil vom 12.09.2005 - Aktenzeichen VI 237/04

DRsp Nr. 2005/19480

Anspruch auf Vollstreckungsaufschub

Hat die Steuerverwaltung langfristig Vollstreckungsaufschub zugesagt, der sie bei einer Änderung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht mehr bindet, so kann und braucht sie bei Fortfall von Unterhaltsverpflichtungen und bei Erwerb von Grundvermögen nicht weiterhin Vollstreckungsaufschub zu gewähren

Normenkette:

AO § 258 § 322 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beklagte zur Löschung einer von ihm eingetragenen Zwangssicherungshypothek verpflichtet ist und ob eine Vereinbarung über Vollstreckungsaufschub noch Bindungswirkung entfaltet.