Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.250,- Euro festgesetzt.
Mit seiner Beschwerde verfolgt der Antragsteller seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag, ihm im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig (d.i. bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache) eine Duldung zu erteilen, weiter.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Überprüfung der Senat beschränkt ist (§
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