Auf die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts ... wird der Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 14. Juni 2021 aufgehoben.
Auf Antrag des Rechtsanwalts ... wird festgestellt, dass der Angeklagte ... ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts zur Zahlung der im hiesigen Verfahren angefallenen Gebühren eines gewählten Verteidigers bis zu einer Höhe von 2.241,96 € in der Lage ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die in diesem entstandenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers fallen der Landeskasse zur Last.
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