Auf die weitere Beschwerde des Verteidigers vom 13. Dezember 2021 werden die Beschlüsse des Landgerichts Verden vom 3. Dezember 2021 und vom 1. Oktober 2020 sowie der Beschluss des Amtsgerichts Syke vom 10. September 2020 aufgehoben.
Für den Verteidiger wird für dessen Tätigkeit eine weitere Vergütung in Höhe von 4.498,20 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird verworfen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Verteidiger begehrt die Festsetzung weiterer Rechtsanwaltsvergütung.
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