LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.06.2019
L 24 KA 39/17
Normen:
SGB V § 95; Ärzte-ZV § 20 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 29.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 74/15

Anspruch auf weitere vertragsärztliche Zulassung mit einem halben VersorgungsauftragBestehen eines vollen VertragsarztauftragesKein Überschreiten eines vollen Auftrags durch einen einzelnen Arzt

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06.2019 - Aktenzeichen L 24 KA 39/17

DRsp Nr. 2019/13746

Anspruch auf weitere vertragsärztliche Zulassung mit einem halben Versorgungsauftrag Bestehen eines vollen Vertragsarztauftrages Kein Überschreiten eines vollen Auftrags durch einen einzelnen Arzt

1. In der Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass neben einem vollen Vertragsarztauftrag kein weiterer erteilt werden kann. 2. Auch bei einer zugelassenen Tätigkeit in zwei Fachgebieten darf insgesamt immer nur ein voller Versorgungsauftrag - ggfs. auch in Form zweier hälftiger Versorgungsaufträge - bestehen.

Das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 29. März 2017 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger muss für die Kosten des Rechtsstreits aufkommen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, welche ihre Kosten jeweils selbst zu tragen haben. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 95; Ärzte-ZV § 20 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt zusätzlich zu seinem vollen Versorgungsauftrag im hausärztlichen Bereich einen weiteren halben Versorgungsauftrag.