1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.07.2023, Az.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die angefochtene Entscheidung (Vollstreckungsbescheid) ist nach Maßgabe der Ziffer 1 ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 6.009,50 € festgesetzt.
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