Die Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Leipzig vom 19.04.2021,
I.
Die Klägerin begründete unter ihrer Firmierung ...... Privat- und Firmenkundenbank AG nach vorangegangenem Mahnverfahren einen Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung aus einer Bürgschaft sowie auf Zinsen. Im Verlauf des erstinstanzlichen Rechtsstreits teilte die Prozessbevollmächtigte der Klägerin mit, dass die bisherige Klägerin durch Verschmelzungsvertrag vom 02.04.2020 durch Aufnahme auf die ...... Bank AG übergegangen ist. Nach einer Teilerledigung hat das Landgericht mit Urteil vom 27.11.2020 der Klage ganz überwiegend stattgegeben und die Kosten des Verfahrens insgesamt dem Beklagten auferlegt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|