OLG Brandenburg - Urteil vom 24.08.2022
7 U 213/21
Normen:
BGB § 675; HGB § 128;
Fundstellen:
GmbHR 2023, 351
JZ 2023, 725
ZIP 2022, 2490
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 28.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 26/21

Anspruch auf Zahlung von Beratungshonorar aus einem BeratervertragAnsprüche eines Gesellschafters aus einem Vertragsverhältnis mit einer Gesellschaft bürgerlichen RechtsVereinbarung eines Drittgeschäfts (vorliegend verneint)

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.08.2022 - Aktenzeichen 7 U 213/21

DRsp Nr. 2022/13183

Anspruch auf Zahlung von Beratungshonorar aus einem Beratervertrag Ansprüche eines Gesellschafters aus einem Vertragsverhältnis mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Vereinbarung eines Drittgeschäfts (vorliegend verneint)

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 28.10.2021, Az. 6 O 26/21, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem jeweiligen Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 675; HGB § 128;

Gründe:

I.