Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Obernburg a. Main vom 04.11.2022, Az.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.000,00 Euro festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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