Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung bei nichtiger Vergütungsvereinbarung bei Leistungen durch ein Aufsichtsratsmitglied
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2008 - Aktenzeichen I-23 U 128/07
DRsp Nr. 2008/15442
Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung bei nichtiger Vergütungsvereinbarung bei Leistungen durch ein Aufsichtsratsmitglied
1. Zweifel, ob erbrachte Leistungen als Erfüllung organschaftlicher Aufgaben im rahmen des Körperschaftlichen Rechtsverhältnisses anzusehen sind oder ob sie darüber hinausgehen, trägt derjenige der diesbezüglich einen Anspruch geltend macht. Gem. §§ 113, 114AktG wird vermutet, dass sämtliche erbrachte Leistungen eines Aufsichtsratsmitglieds die Erfüllung organschaftlicher Aufgaben sind. Davon werden auch Wertersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung des Aufsichtsratsmitglieds erfasst.2. Zur Abgrenzung bei § 114AktG.