I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 22. September 2016 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 120,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 10.12.2015 zu zahlen.
2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz haben der Kläger zu 82 % und die Beklagte zu 18 % zu tragen; die Berufungskosten hat der Kläger allein zu tragen.
III. Die Revision wird für den Kläger im Umfang von 120,-- € zugelassen. Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.
Die Parteien streiten - soweit für die Berufungsinstanz noch von Relevanz - über weitere Vergütungsdifferenzen für die Monate September bis November 2015 und die Zahlung einer Beitreibungskostenpauschale in Höhe von insgesamt 120,00 €.
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