LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.11.2016
2 Sa 70/16
Normen:
BGB § 611; BGB § 613a;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 14.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2686/15

Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortzahlung einer als Funktionszulage bezeichneten Gehaltserhöhung nach Betriebsübernahme

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.11.2016 - Aktenzeichen 2 Sa 70/16

DRsp Nr. 2017/2803

Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortzahlung einer als "Funktionszulage" bezeichneten Gehaltserhöhung nach Betriebsübernahme

1. Hat ein Arbeitnehmer um eine Gehaltserhöhung gebeten und hat der Arbeitgeber ihn daraufhin einen als "Funktionszulage" gezeichneten Betrag monatlich ausgezahlt, so handelt es sich um einen Bestandteil des Gehalts, der unabhängig von der tatsächlichen Ausübung einer bestimmten Funktion gezahlt wird und daher auch nicht frei widerruflich ist. 2. Nach einem Betriebsübergang ist auch der neue Arbeitgeber an die so getroffene Vereinbarung gebunden.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.01.2016 - 2 Ca 2686/15 - abgeändert:

Das Versäumnisurteil vom 05. November 2015 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 400,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von je 100,00 EUR seit dem 01.09.2015, 01.10.2015, 01.11.2015 und 01.12.2015 zu zahlen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) trägt die Beklagte.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 613a;

Tatbestand

Die Parteien streiten über eine Gehaltszulage.

1. 2.