Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.01.2016 -
Das Versäumnisurteil vom 05. November 2015 wird aufrechterhalten.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 400,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von je 100,00 EUR seit dem 01.09.2015, 01.10.2015, 01.11.2015 und 01.12.2015 zu zahlen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) trägt die Beklagte.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Gehaltszulage.
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