Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juli 2014 10 K 10078/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr 2005 Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Er und seine Ehefrau E verfügten jeweils über einen zertifizierten Altersversorgungsvertrag. Sie wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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