1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. vom 31.10.2022 - Einzelrichter -, Az. 2/4
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
A. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Erstattung von 16 Zahlungen auf Steuerverbindlichkeiten in Anspruch.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|