Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 34. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Oktober 2021 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Berufungsantrag zu 1 mit Ausnahme der geltend gemachten Deliktszinsen in Höhe von 9.549,48 € sowie die Berufungsanträge zu 2 und zu 3 zurückgewiesen worden sind.
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