Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Mai 2022 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Marburg wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
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