Die Revision gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 5. April 2016 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Klägerin ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Beklagten, die D. GmbH, ist durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag ab 28. Februar 2006 mit "Service- bzw. Verwaltungsdienstleistungen" für die D. S.L. mit Sitz in Palma de Mallorca betraut worden. Mit "Betriebspachtvertrag" vom 20. Dezember 2007 "verpachtete" dieses Unternehmen seinen Kundenstamm an die Beklagte.
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