OLG Köln - Beschluss vom 11.05.2016
17 W 99/16
Normen:
RVG § 11 Abs. 2 S. 3; RVG § 11 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 19.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 381/14

Anspruch des Rechtsanwalts auf Festsetzung einer Vergütung bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung

OLG Köln, Beschluss vom 11.05.2016 - Aktenzeichen 17 W 99/16

DRsp Nr. 2018/15804

Anspruch des Rechtsanwalts auf Festsetzung einer Vergütung bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung

Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten steht der Festsetzung zugunsten des Rechtsanwalts gem. § 11 Abs. 5 RVG nicht entgegen.

Tenor

In Abänderung des Beschlusses der Rechtspflegerin beim Landgericht Bonn vom 19. Februar 2016 - 15 O 381/14 - hat der Beklagte an die Antragstellerin 5.889,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB ab dem 07. Dezember 2015 zu zahlen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG § 11 Abs. 2 S. 3; RVG § 11 Abs. 5;

Gründe

Die gemäß §§ 11 Abs. 2 S. 3 RVG, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RpflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat auch in der Sache selbst vollen Erfolg. Die Rechtspflegerin hat die von der Antragstellerin begehrte Festsetzung gemäß § 11 RVG rechtsfehlerhaft abgelehnt.