Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Abzweigung bzw. Erstattung von Kindergeld
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2002 - Aktenzeichen 2 K 1692/01
DRsp Nr. 2002/13670
Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Abzweigung bzw. Erstattung von Kindergeld
1. Ein Anspruch des Sozialleistungsträgers, der in vollem Umfang für die Heimunterbringungskosten eines Kindes aufkommt, auf Abzweigung gem. § 74 Abs. 3EStG, ist ausgeschlossen, wenn der Kindergeldberechtigte Naturalunterhaltsleistungen mindestens in Höhe des Kindergeldes erbringt. Dazu gehören auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Wochenend- und Ferienaufenthalten des Kindes bei ihm.2. Der Anspruch auf Erstattung hängt - da die Heimunterbringung aus der Sicht des Hilfeempfängers eine Sachleistung darstellt - davon ab, dass der Sozialleistungsträger berechtigt ist, vom Kindergeldberechtigten einen Kostenbeitrag zu erheben. Dabei genügt nicht die formelle Berechtigung aufgrund der Bestandskraft eines Kostenbeitragsbescheides; vielmehr muss die Erhebung des Kostenbeitrags materiell-rechtlich rechtmäßig sein.