FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.11.2022
1 K 1155/20
Normen:
EStG § 32a Abs. 5;

Anspruch einer alleinerzeihenden Mutter auf Besteuerung nach dem Splitingtarif und nach Kinderfreibeträgen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.11.2022 - Aktenzeichen 1 K 1155/20

DRsp Nr. 2023/2180

Anspruch einer alleinerzeihenden Mutter auf Besteuerung nach dem Splitingtarif und nach Kinderfreibeträgen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

EStG § 32a Abs. 5;

Tatbestand

Die Klägerin wurde in den Streitjahren nach dem Grundtarif besteuert. Sie ist seit dem Jahr 2009 geschieden und Mutter von drei Kindern (geboren am 18. April 2001 und Zwillinge geboren am 24. August 2004), die in den Streitjahren bei ihr im Haushalt wohnten.